Bei folgenden Konstellationen darf keine Hypnose angewendet werden:
- bei geistig behinderten Menschen
- bei schweren Herz- und Kreislauferkrankungen
- bei Psychosen
- bei Depressionen
- bei Persönlichkeitsstörungen
- bei Suchterkrankungen (Alkohol, Medikamente, Schmerzmittel)
- bei Thrombose-Patienten
- bei Epilepsie
- bei schweren Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- bei Kindern und Jugendlichen ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
- bei Menschen die Angst vor Hypnose haben
- bei Menschen mit religiösen Bedenken