Kontraindikation

Bei folgenden Konstellationen darf keine Hypnose angewendet werden:

  • bei geistig behinderten Menschen
  • bei schweren Herz- und Kreislauferkrankungen
  • bei Psychosen
  • bei Depressionen
  • bei Persönlichkeitsstörungen
  • bei Suchterkrankungen (Alkohol, Medikamente, Schmerzmittel)
  • bei Thrombose-Patienten
  • bei Epilepsie
  • bei schweren Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • bei Kindern und Jugendlichen ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
  • bei Menschen die Angst vor Hypnose haben
  • bei Menschen mit religiösen Bedenken